Zuweisung von 5 Promille der Einkommenssteuer an den DRC
Auch heuer sieht das italienische Finanzgesetz die Möglichkeit der sogenannten “5 Promille” vor. Dabei werden 5 Promille der eigenen Einkommenssteuer einem eingetragenen, gemeinnützigen Verein zugewiesen. Für die Zuweisung, muss bei der Steuererklärung (Mod. Unico, 730...