5 pro Mille für den D.R.C.
Auch heuer sieht das italienische Finanzgesetz die Möglichkeit der sogenannten “5 Promille” vor. Dabei werden 5 Promille der eigenen Einkommenssteuer einem eingetragenen, gemeinnützigen Verein zugewiesen. Für die Zuweisung des Betrages an den DRC, muss...