Vereinssatzungen

Vereinssatzungen des

DOLOMITES RADIO CLUB

Gültig ab April 2016

 

1. Rechtliche Form und Sitz des Vereines

Der DOLOMITES RADIO CLUB (abgekürzt D.R.C.) ist ein anerkannter Verein mit Rechtspersönlichkeit laut Art. 14 ff Zivilgesetzbuch. Der D.R.C. hat seinen Sitz in 39031 Bruneck.

2. Absicht der Organisation

Der D.R.C. verfolgt einen reinen freizeitfüllenden und allgemein nützlichen Zweck. Er ist bestrebt den Amateurfunk zu fördern und eine Anlaufstelle für Funkamateure in Südtirol zu sein.

Der D.R.C. kann bei Ereignissen, die nur zeitweise eine Hilfestellung und Unterstützung im Bereich Telekommunikation und Datenübertragung auf örtlicher, provinzialer, nationaler oder internationaler Ebene erfordern, entsprechende Einrichtungen und Güter des Vereins und die Hilfestellung der aktiven Mitglieder zu Verfügung stellen, wie es die Rechtsvorschriften in diesem Bereich vorsehen.

Um Mitgliedern einen gemeinsamen Treffpunkt zu ermöglichen, betreibt der D.R.C sogenannte „Clublokale“, in denen sich verschiedene technische Einrichtungen befinden.

Damit sich die Funkamateure untereinander verständigen können, werden verschiedene Umsetzeranlagen betrieben.

Der D.R.C fördert die Ausbildung an Amateurfunk interessierten Personen und begleitet diese zur staatlichen Prüfung beim zuständigen staatlichen Ministerium.

Der D.R.C bietet weltweit allen Funkamateuren die Möglichkeit, das sogenannte „Alpin Flower Award“ (Alpenblumendiplom) zu erwerben. Dabei muss eine notwendige Anzahl von Alpenregionen im Sinne des Amateurfunks verbunden werden. Die entsprechende Regelung ist auf der Homepage des D.R.C. veröffentlicht.

Der D.R.C. ist im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen (Dekret Nr. 122/1.1. vom 17.08.2001), sowie im Landesregister der Juristischen Personen des Privatrechts eingetragen.

Sämtliche Leistungen der Mitglieder erfolgen ehrenamtlich und somit unentgeltlich. Alle Ämter im Verein werden ehrenamtlich ausgeübt.

3. Finanzierung

Die finanziellen Mittel zur Erreichung oben genannter Ziele werden erreicht durch:

  • Einhebung von Mitgliedsbeiträgen
  • Beiträge durch Ausübung von Funkassistenzen bei Veranstaltungen (Radrennen, Laufveranstaltungen, usw.)
  • Spenden der Mitglieder und Gönner
  • Beiträgen der Öffentlichkeit

Die Mittel werden ausschließlich für die oben genannte Zwecke verwendet und jegliche Gewinnabsicht wird ausgeschlossen.

4. Mitgliedschaft

Mitglied kann jede Person werden, die durch Teilnahme an Veranstaltungen des D.R.C. zeigt, Interesse am Clubleben zu haben und sich zudem bereit erklärt, die staatliche Amateurfunkprüfung abzulegen.

5. Aufnahme eines Mitgliedes

Die Mitgliedschaft wird durch Antragstellung online auf der Vereins Internetseite erreicht. Diese kann auch durch die mündliche oder schriftliche Anfrage bei einem Vorstandsmitglied erfolgen.

Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand durch einfache Mehrheit. Eine eventuelle Ablehnung des Antrages muss vom Vorstand begründet werden.

Das Mitglied erhält bei der Aufnahme folgende Dokumente:

  • Erklärung zur Freigabe der Daten aufgrund der Datenschutzbestimmungen.
  • Der Mitgliedsausweis wird nur auf Anfrage des Mitgliedes ausgegeben.

Das Mitglied händigt dem D.R.C folgende Dokumente aus:

  • Die ausgefüllte und unterschriebene Kopie der Erklärung zur Freigabe der Daten aufgrund der Datenschutzbestimmungen. Bei der Online Anmeldung wird nur auf die Datenschutzbestimmungen hingewiesen und der Antragsteller akzeptiert diese per Mausklick.
  • Eine Fotokopie des Identitätsausweises.

6. Ausschluss, Austritt und Ausscheiden aus dem Club

6.1 Eines Mitgliedes

Der freiwillige Austritt eines Mitgliedes tritt in Kraft, nachdem die Entscheidung dem Vorstand mitgeteilt wurde.

Ein Mitglied, das den Satzungen, Bestimmungen oder Interessen des D.R.C. zuwider handelt, in seinen Pflichten fortlaufend säumig ist oder die Clubinteressen schädigt, kann nach vorausgegangener Warnung durch Beschluss des Vorstandes mit absoluter Stimmenmehrheit ausgeschlossen werden.

Automatisches Ausscheiden eines Mitgliedes erfolgt bei Nichtbezahlung des Mitgliedbeitrages innerhalb des laufenden Jahres.

6.2 Eines Vorstandmitgliedes

Beim Ausscheiden eines Vorstandmitgliedes hat der verbleibende Vorstand so schnell wie möglich einen Nachfolger aus den Reihen der ersten Nichtgewählten der letzten Vorstandswahl zu bestimmen. Die Mitglieder müssen von der Änderung des Vorstandes in Kenntnis gesetzt werden.

7. Pflichten der Mitglieder

Die allgemeinen Pflichten der Mitglieder sind:

  • An den Jahreshauptversammlungen persönlich teilzunehmen und bei der Wahl des Vorstandes (alle drei Jahre) die Stimme abzugeben
    • An den Veranstaltungen im Rahmen seiner Möglichkeiten teilzunehmen
  • Alljährlich den Mitgliedsbeitrag bis zur Jahreshauptversammlung für das laufende Jahr zu entrichten.

 

Zusätzliche Pflichten ergeben sich aus eventuellen Notwendigkeiten heraus, welche in den Beschlüssen des Vorstandes niedergeschrieben werden (Sitzungsprotokolle), die im Rahmen von verschiedenen Aktivitäten und Arbeiten erforderlich sind. 

8. Rechte der Mitglieder

Die Rechte der Mitglieder sind:

  • Teilnahme an Veranstaltungen (Versammlungen, OV Abend, Feste, usw.)
  • Benutzung der clubeigenen Geräte und Einrichtungen
  • Verwendung des Clubrufzeichens
  • Inanspruchnahme der Bibliothek
  • Zugriff auf den reservierten internen Seiten der Homepage des D.R.C.
  • Inanspruchnahme des QSL-Dienstes

Jedes einzelne Mitglied ist für Tätigkeiten, die im Interesse des D.R.C. ausgeübt werden, mit einer Versicherung bei Schäden gegen Dritte versichert (dabei gelten als Dritte auch Mitglieder untereinander).

9. Ehrenmitglieder

Mitglieder, welche sich um den D.R.C. besonders bemüht haben oder sich außerordentliche Verdienste erworben haben, können vom Vorstand zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Hierzu ist der einstimmige Beschluss des Vorstandes erforderlich.

10. Vereinsjahr

Das Vereinsjahr richtet sich nach dem Kalenderjahr und beginnt mit dem 1. Januar und endet mit Jahresende, dem 31. Dezember.

11. Vereinsorgane

11.1  Der Vorstand

Der Vorstand wird für die Dauer von 3 Jahren bestimmt und dessen Wahl ist Pflicht eines jeden Mitgliedes. In den Vorstand können nur Mitglieder mit festem Wohnsitz in der Provinz Bozen gewählt werden und die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Der Vorstand ist zur Ausübung der Tätigkeiten mit einer Haftpflichtversicherung abgesichert und setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

  • Präsident
  • Vizepräsident
  • Schriftführer
  • Kassier
  • Veranstaltungsorganisator

11.2  Die Beiräte

Die Beiräte werden durch den Vorstand bestimmt und müssen nicht in der Reihenfolge der Wahlergebnisse ernannt werden. Es können höchstens 2 Beiräte ernannt werden, die den Vorstand mit beratender Stimme unterstützen und im Verein besondere Aufgaben übernehmen.

11.3  Rechnungsprüfer

Bei der Jahreshauptversammlung werden 2 Rechnungsprüfer bestimmt, die so lange im Amt bleiben wie der Vorstand selbst. Diese dürfen dem Vorstand nicht angehören.

 

11.4  Wahlkommission

Die Wahlkommission besteht aus 3 Mitgliedern des D.R.C., welche nicht dem Vorstand angehören. Sie wird vor den Wahlen bestimmt. Eine Person der Kommission wird als Wahlpräsident ernannt.

12. Aufgaben der Vereinsorgane

12.1   Aufgaben des Vorstandes

  • Verwaltung des Vereinsvermögens
  • Führung der Kassengeschäfte
  • Führung der Mitgliederliste und Aufnahme der Mitglieder
  • Entscheidung über den Ausschluss eines Mitgliedes
  • Festsetzung von Ort und Zeit der Vorstandssitzung sowie der Versammlungen
  • Erledigen von Clubangelegenheiten, die nicht ausdrücklich den normalen Monatsversammlungen und der Jahreshauptversammlung vorbehalten sind.
  • Beschlüsse des Vorstandes werden in folgender Weise getroffen:
    • Bei Vorstandssitzungen
    • Durch Austausch der Informationen mittels elektronischer Kommunikation (werden bei der nächsten Vorstandssitzung oder Monatsversammlung ratifiziert und zu Protokoll gegeben)
    • Während der Monatsversammlungen durch Stimmen der anwesenden Mitglieder (Handzeichen), wenn die Besprechungspunkte an der Tagesordnung stehen.

12.2   Aufgaben des Präsidenten

  • Er leitet alle Versammlungen
  • Er vertritt den Verein nach außen hin
  • Er unterzeichnet Verträge und Konzessionen nach Abstimmung und im Auftrag des Vorstandes
  • Er beruft die Vorstandssitzungen und Versammlungen ein
  • Er bestimmt die Tagesordnung
  • Er sorgt für die Durchführung der Beschlüsse im Sinne der Vereinsleitung
  • Er übernimmt die Bekanntmachung von Beschlüssen
  • Er unterschreibt die Einladungen zu Veranstaltungen
  • Er prüft die Protokolle des Schriftführers vor Veröffentlichung

12.3 Aufgaben des Vizepräsidenten

  • Er ist Stellvertreter des Präsidenten
  • Er leitet die Versammlungen bei Abwesenheit des Präsidenten
  • Er vertritt den Verein nach außen hin, wenn der Präsident verhindert ist
  • Er beruft die Vorstandssitzungen und Versammlungen ein, wenn der Präsident verhindert ist
  • Er bestimmt die Tagesordnung, wenn der Präsident verhindert ist
  • Er sorgt für die Durchführung jener Beschlüsse, im Sinne der Vereinsleitung, welche ihm vom Präsidenten zugeteilt wurden
  • Er übernimmt die Bekanntmachung von Beschlüssen, wenn der Präsident verhindert ist
  • Er unterschreibt die Einladungen zu Veranstaltungen, wenn der Präsident verhindert ist.
  • Er prüft die Protokolle des Schriftführers vor Veröffentlichung, wenn der Präsident verhindert ist.
  • Der Vizepräsident übernimmt in Absprache mit dem Präsident Projekte und wickelt diese im Sinne der Vereinsleitung ab.

12.4   Aufgaben des Schriftführers

Er kümmert sich um die allgemeinen schriftlichen Belange im Club und schreibt das Besprechungsprotokoll der verschiedenen Versammlungen mit. Zudem aktualisiert dieser die Mitgliederliste und überprüft die Belange der Mitglieder.

12.5   Aufgaben des Kassiers

Der Kassier sorgt für die Führung der Geschäftsbücher, sowie für deren termingerechten Abschluss und sorgfältige Aufbewahrung der Rechnungen. Der Abschluss der Bücher wird jährlich von den Rechnungsprüfern bestätigt.

12.6   Aufgaben des Veranstaltungsorganisators

Der Veranstaltungsorganisator organisiert die internen Veranstaltungen des Clubs (Fuchsjagd, Wettbewerbe, Gemeinschaftsausflüge, Feiern, usw.) sowie die Teilnahme an Veranstaltungen, an denen der Club den Funkdienst ableistet.

Der Veranstaltungsorganisator kann auf andere Mitglieder zur Mithilfe zurückgreifen.

12.7   Aufgaben der Beiräte

Die Beiräte unterstützen den Vorstand mit beratender Stimme und können gleichzeitig auch gewisse Aufgaben übernehmen.

12.8   Aufgaben der Rechnungsprüfer

Sie übernehmen die ständige Prüfung der Finanzangelegenheiten des D.R.C während des Vereinsjahres und übernehmen bei der Jahreshauptversammlung die Prüfung des Rechnungsbuches und entlasten somit den Kassier.

13. Die Wahl des Vorstandes

Die Wahl erfolgt alle drei Jahre bei der Jahreshauptversammlung durch die anwesenden Mitglieder. Wahlberechtigt sind Mitglieder, die für das laufende Jahr den Mitgliedsbeitrag eingezahlt haben.

Die Einladung zur Wahl hat mindestens 2 Wochen vor dem Wahltermin schriftlich zu erfolgen. Jene Mitglieder die ihre E-Mail Adresse dem Verein bekanntgegeben haben, werden per E-Mail informiert. Alle anderen erhalten die Einladung per einfacher Post (Poststempel).

Der Einladung liegt eine Mitgliederliste bei. Sollten sich Mitglieder vor dem Wahltermin bereit erklären eine Kandidatur anzunehmen, werden diese auf der Mitgliederliste, welche verschickt wird, besonders gekennzeichnet, um den Wählern die Bereitschaft dieser Personen mitzuteilen. Auf dem Einladungsschreiben müssen zwei Einberufungstermine bekannt gegeben werden:

  1. Beim ersten Termin muss eine absolute Mehrheit der Mitglieder vorhanden sein, um eine gültige Versammlung abhalten zu können.
  2. Beim zweiten Termin ist die Wahlversammlung unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

 

Es ist möglich, die zwei Termine auch nur im Abstand von einer Stunde festzusetzen.

Die ersten 5 Gewählten bilden den Vorstand. Kann kein eindeutiges Ergebnis auf Grund von Stimmengleichheit erreicht werden, dann erfolgt eine Stichwahl zwischen den Gewählten mit gleicher Stimmzahl durch die anwesenden Mitglieder.

Stehen die 5 Kandidaten für den Vorstand einmal fest, wählen die Vorstandsmitglieder innerhalb der eigenen Reihen in verschiedenen Wahlgängen alle zu besetzenden Posten (Präsident, Vizepräsident, Schriftführer, Kassier und Veranstaltungsorganisator). Der neugewählte Präsident teilt den Mitgliedern nach Abschluss der Wahlen das Ergebnis mit und stellt den neuen Vorstand vor.

Die Wahl kann auch mittels Briefwahl oder Internet erfolgen. Die notwendigen Vorgehensweisen werden mit der Einladung zur Jahreshauptversammlung und den anstehenden Vorstandswahlen bekannt gegeben.

14. Monatsversammlung (OV-Abend)

Traditionsgemäß findet jeden letzten Freitag im Monat im Clublokal eine Versammlung statt, bei der sich der Vorstand mit den Mitgliedern trifft. Ziel dieses Treffens ist es, in Gemeinsamkeit die verschiedenen Projekte und Aufgaben zu besprechen und voranzubringen.

Der Schriftführer protokolliert den Verlauf des Treffens und das Protokoll steht den Mitgliedern zur Einsicht in der Homepage des D.R.C. zur Verfügung. Auf Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder, bei gleichzeitiger Bekanntgabe der bestimmten Tagesordnungspunkte, müssen diese bei der nächsten planmäßigen Monatsversammlung behandelt werden.

15. Vorstandssitzungen

Im Bedarfsfall werden Sitzungen des Vereinsvorstandes auch außerhalb der Monatsversammlungen abgehalten. In solchen Fällen sind andere Mitglieder des D.R.C. nicht zugelassen. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens 4 Vorstandsmitglieder beschlussfähig. Der Schriftführer protokolliert den Verlauf der Sitzung. Das Protokoll steht den Mitgliedern zur Einsicht in der Homepage des D.R.C. zur Verfügung.

Die Beiräte können an den Vorstandssitzungen teilnehmen, um den Vorstand beratend zu unterstützen. Dabei haben diese jedoch kein Stimmrecht um Beschlüsse zu beeinflussen.

16. Außerordentliche Mitgliederversammlung

Sie wird nach Notwendigkeit vom Vorstand oder auf schriftlichen Antrag, in dem die Tagesordnung enthalten sein muss, von mindestens 1/10 der Mitglieder einberufen. Die Einladung hat mindestens 2 Wochen vor dem Wahltermin schriftlich zu erfolgen. Jene Mitglieder die ihre E-Mail Adresse dem Verein bekanntgegeben haben, werden per E-Mail informiert. Alle anderen erhalten die Einladung per einfacher Post (Poststempel).

Mitglieder, welche nicht persönlich an der Versammlung teilnehmen können, haben die Möglichkeit, sich durch ein anwesendes Mitglied vertreten zu lassen. Dabei muss die Vertretung aber schriftlich erfolgen und dem Vorstand vorgelegt werden. Ein anwesendes Mitglied kann maximal 2 abwesende Mitglieder vertreten.

17. Jahreshauptversammlung und Änderung der Satzungen

Hier versteht sich die erste Versammlung im Januar eines jeden Jahres, bei der möglichst viele Mitglieder anwesend sein sollen, da regelmäßig die Genehmigung des Jahresabschlusses einzuholen ist und eventuelle Satzungsänderungen anstehen könnten. Die alljährlichen Tagesordnungspunkte sind:

  • Vorführung der Tätigkeiten des abgelaufenen Jahres mit Entlastung des Vorstandes
  • Stellungnahme der Rechnungsprüfer und Entlastung des Kassiers
  • Genehmigung des Tätigkeitsplanes für das laufende Jahr
  • Allfälliges

Falls Satzungsänderungen anstehen sollten, müssen diese auf der Tagesordnung angeführt sein. Um einen Abschluss zu erreichen, sind zwei Einberufungen vorgesehen:

  1. In der ersten Einberufung ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder notwendig und der Beschluss wird durch Stimmenmehrheit gefasst.
  2. In der zweiten Einberufung, welche auch eine Stunde nach der ersten Einberufung erfolgen kann, ist die Beschlussfassung unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder.

Mitglieder, welche nicht persönlich an der Jahreshauptversammlung teilnehmen können, haben die Möglichkeit, sich durch ein anwesendes Mitglied vertreten zu lassen. Dabei muss die Vertretung aber schriftlich erfolgen und dem Vorstand vorgelegt werden. Ein anwesendes Mitglied kann maximal 2 abwesende Mitglieder vertreten.

18. Auflösung des Clubs

Sollte der Vorstand die Notwendigkeit der Auflösung des D.R.C. feststellen, werden alle Mitglieder durch eine schriftliche Mitteilung informiert. Die endgültige Entscheidung wird bei der darauffolgenden Jahreshauptversammlung mit allen Anwesenden getroffen, wobei es für die Auflösung der Zustimmung von ¾ der Mitglieder bedarf. Dieser Punkt muss auf der Tagesordnung angeführt sein.

Die Mitglieder entscheiden gemeinsam über die Verwendung des Vereinsvermögens. Dabei darf das Vereinsvermögen nur im Sinne des Amateurfunks verwendet werden, wobei das Vermögen an Organisationen zu übertragen ist, die im selben oder ähnlichen Bereich tätig sind.