Funkamateurschein – Rufzeichen – Autorisierung

ERLANGUNG des Funkamateurscheines (patente di operatore radioamatoriale – “Amateurfunkzeugnis” in DL), des Rufzeichens und der Autorisierung für  das Errichten und Betreiben einer Funkamateurstation (autorizzazione generale per l’impianto e l’esercizio di stazione di radioamatore)

  • Ansuchen um Zulassung zur Funkamateurprüfung, abzugeben nur online innerhalb 30. September über die Internetseite des Ministerium der Unternehmen und des Made in Italy
    .
    Informationen erhält man unter:
    Ministerium der Unternehmen und es Made in Italy, Gebietsinspektorat Trentino Südtirol, Funkgenehmigung und Konzessionen, Pfarrplatz 13, 39100 Bozen,
    3. Stock, Frau Francesca Carotta, Telefon: 0471 979461, email: francesca.carotta@mise.gov.it oder it.trentinoaltoadige@mise.gov.it
    Montag bis Freitag: 10:00 Uhr – 12:30 Uhr
    Dienstag und Donnerstag: 15:00 Uhr – 16:00 Uhr
    .
    Die Antragsteller werden dann per e-mail zur Prüfung eingeladen, die dann meistens in der ersten Dezemberwoche stattfindet.
    .
  • Nach bestandener Prüfung erhält man den Funkamateurschein (patente di operatore radioamatoriale – “Amateurfunkzeugnis” in DL). Der Funkamateurschein hat lebenslange Gültigkeit, muss nicht erneuert werden und unterliegt auch keinen weiteren Zahlungspflichten. Bei Ändern von demografischen Daten muss dies der Behörde mitgeteilt werden.
    .
  • Ansuchen des italienischen Funkamateurscheines für Inhaber ausländischer Funkamateurzeugnisse, ausgestellt nach der CEPT Empfehlung T/R 61-02 HAREC: siehe Info Ministerium
    .
  • Ansuchen Zuweisung Rufzeichen: online mit digitaler Identität (SPID, CNS oder CIE) bzw. siehe Info Ministerium, sollte der Antragsteller keine digitale Identität haben, kann er sich direkt an das Gebietsinspektorat wenden
    .
  • Autorisierung für das Errichten und Betreiben einer Funkamateurstation (autorizzazione generale per l’impianto e l’esercizio di stazione di radioamatore) online mit digitaler Identität (SPID, CNS oder CIE) bzw. siehe Info Ministerium, sollte der Antragsteller keine digitale Identität haben, kann er sich direkt an das Gebietsinspektorat wenden. Die Autorisierung für das Errichten und Betreiben einer Funkamateurstation unterliegt jährlichen Kosten von 5,00 €. Die Zahlung für die nächsten 10 Jahre von 50,00 € erfolgt mittels Postkontokorrent- oder Banküberweisung.
    .

ERNEUERUNG der Autorisierung für das Errichten und Betreiben einer Funkamateurstation (autorizzazione generale per l’impianto e l’esercizio di stazione di radioamatore) und HAREC (Harmonized Amateur Radio Examination Certificate)

  • Alle 10 Jahre: Erneuerung der Autorisierung für das Errichten und Betreiben einer Funkamateurstation und HAREC – online mit digitaler Identität (SPID, CNS oder CIE), siehe Info Ministerium. Die Autorisierung für das Errichten und Betreiben einer Funkamateurstation unterliegt jährlichen Kosten von 5,00 €. Die Zahlung für die nächsten 10 Jahre von 50,00 € erfolgt mittels Postkontokorrent- oder Banküberweisung.
    .
    Die 10-jährige Erneuerung muss mindestens 60 Tage vor Fälligkeit online erfolgen.
    .
    Bis zur nächsten Fälligkeit der 10-Jahresgültigkeit ist weiterhin alle Jahre jeweils 5,00 € zu überweisen (ohne Übermittlung des Vordrucks zur Erneuerung), dann die 50,00 € für die nächsten 10 Jahre zusätzlich zur Erneuerung online
    .
    Postkontokorrent: 402396 – Tesoreria provinciale dello Stato, sezione Bolzano
    Bankkontokorrent: IT21A0760111600000000402396 – Tesoreria provinciale dello Stato, sezione Bolzano
    Zahlungsgrund: Funkamateursteuer 202x-203x, Inspektorat Trentino Südtirol, Abschnitt 18, Kapitel 2569, Art. 6
    .
    Eine Kopie der Einzahlung an daniela.casagrande@mise.gov.it schicken (nur bis zur 10-Jahresfälligkeit!).Verspätete Zahlungen ab Februar bis Dezember müssen um 0,5 % pro verspätetem Monat erhöht werden. Bei Zahlung im April muss also zusätzlich zu den 5,00 € pro Monat Verspätung 0,025 € x 3 (Februar, März, April) = 0,075 €  aufgerundet auf 0,08 € bezahlt werden. Gesamtbetrag = 5,08 €
    .
    Erfolgt keine Zahlung innerhalb Dezember des laufenden Jahrs, verfällt das Rufzeichen und es muss um ein Neues angefragt werden..

Internetseite des Gebietsinspektorates des Ministeriums in Bozen:
https://ispettorati.mise.gov.it/index.php/ispettorato-trentino-alto-adige