Funkamateurschein Rufzeichen Autorisierung

ERLANGUNG des Funkamateurscheines (patente di operatore radioamatoriale – “Amateurfunkzeugnis” in DL), des Rufzeichens und der Autorisierung für  das Errichten und Betreiben einer Funkamateurstation (autorizzazione generale per l’impianto e l’esercizio di stazione di radioamatore)

  • Ansuchen um Zulassung zur Funkamateurprüfung – abzugeben innerhalb 30. September bei
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  • Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung
    Landesinspektorat Trentino Südtirol
    Funkgenehmigung und Konzessionen

    Pfarrplatz 13
    39100 Bozen
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    3. Stock, Frau Francesca Carotta, Telefon: 0471 979461, email: francesca.carotta@mise.gov.it
    Montag bis Freitag: 9:30 Uhr – 12:30 Uhr
    Dienstag und Donnerstag: 15:00 Uhr – 16:00 Uhr
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    Die Antragsteller werden dann per Einschreibebrief zur Prüfung eingeladen, die dann meistens in der ersten Dezemberwoche stattfindet.
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  • Nach bestandener Prüfung erhält man den Funkamateurschein (patente di operatore radioamatoriale – “Amateurfunkzeugnis” in DL). Der Funkamateurschein hat lebenslange Gültigkeit, muss nicht erneuert werden und unterliegt auch keinen weiteren Zahlungspflichten. Bei Ändern von demografischen Daten muss dies der Behörde mitgeteilt werden.
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  • Ansuchen des italienischen Funkamateurscheines für Inhaber ausländischer Funkamateurzeugnisse, ausgestellt nach der CEPT Empfehlung T/R 61-02 HAREC
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  • Ansuchen Zuweisung Rufzeichen – wird nach Erhalt des Funkamateurscheines direkt beim Ministerium in Rom angesucht.
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  • Autorisierung für das Errichten und Betreiben einer Funkamateurstation (autorizzazione generale per l’impianto e l’esercizio di stazione di radioamatore – “Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst” in DL) – Erklärung, die nach Erhalt des Rufzeichens innerhalb von 30 Tagen an das territoriale Ministerium in Bozen übermittelt wird. Die Erneuerung muss alle 10 Jahre erfolgen.
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  • Harec Anfrage – Internationaler Funkamateurschein (Harmonised Amateur Radio Examination Certificates). Was ist HAREC ?
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  • Meldung an Umweltagentur der Provinz Bozen bezüglich Funkamateuranlagen (nicht pflichtig): emv_kataster_leer

ERNEUERUNG der Autorisierung für das Errichten und Betreiben einer Funkamateurstation (autorizzazione generale per l’impianto e l’esercizio di stazione di radioamatore) und HAREC (Harmonized Amateur Radio Examination Certificate)

  • Alle Jahre: Die Autorisierung für das Errichten und Betreiben einer Funkamateurstation unterliegt einer jährlichen Zahlung von 5,00 €, die innerhalb 31. Januar eines jeden Jahres mittels Postkontokorrent oder Banküberweisung entrichtet werden muss.
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    Postkontokorrent: 402396 – Tesoreria provinciale dello Stato, sezione Bolzano
    Bankkontokorrent: IT21A0760111600000000402396 – Tesoreria provinciale dello Stato, sezione Bolzano
    Zahlungsgrund: Funkamateursteuer 202x, Inspektorat Trentino Südtirol, Abschnitt 18, Kapitel 2569, Art. 6
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    Eine Kopie der Einzahlung an daniela.casagrande@mise.gov.it schicken.

    Verspätete Zahlungen ab Februar bis Dezember müssen um 0,5 % pro verspätetem Monat erhöht werden. Bei Zahlung im April muss also zusätzlich zu den 5,00 € pro Monat Verspätung 0,025 € x 3 (Februar, März, April) = 0,075 €  aufgerundet auf 0,08 € bezahlt werden. Gesamtbetrag = 5,08 €
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    Erfolgt keine Zahlung innerhalb Dezember des laufenden Jahrs, verfällt das Rufzeichen und es muss um ein Neues angefragt werden.
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  • Alle 10 Jahre: Erneuerung der Autorisierung für das Errichten und Betreiben einer Funkamateurstation (autorizzazione generale per l’impianto e l’esercizio di stazione di radioamatore) und der HAREC Bescheinigung. Das Postministerium in Bozen übermittelt kulanterweise per Post 3 Monate vor Fälligkeit dem Funkamateur ein Erinnerungsschreiben.

Für Mitglieder des DRC wird auch ein “Dokumentendienst” angeboten, wobei diese jeweils am OV-Abend im Clublokal abgegeben werden können. Der DRC wird diese dann an das zuständige Amt in Bozen weiterleiten.

Internetseite des Ministeriums:
https://ispettorati.mise.gov.it/index.php/servizi/radioamatori