Bandwacht Südtirol

Warum eine Bandwacht in Südtirol?

Immer öfter müssen wir im 2 m und besonders im 70 cm Band beobachten, wie Bandeindringlinge unsere vom Ministerium zugewiesenen Frequenzen belegen und stellenweise uns und andere Dienste stören. Aus diesem Grunde wurde nun diese Seite der Bandwacht eingerichtet, auf der jeder Südtiroler Funkamateur oder SWL Hinweise abgeben kann, sollte er auf einer dieser Bandeindringlinge stoßen.

Für die Meldung von Bandeindringlingen in den exklusiv zugewiesenen Bändern im Kurzwellenbereich kann man sich an die Interessensgruppe Intruder-Watch wenden.

Was macht die Bandwacht?

Die Bandwacht durchkämmt die Funkamateurbänder nach fremden Bandeindringlingen. Gleichzeitig können Südtiroler Funkamateure sich an die Bandwacht wenden, um von Ihnen festgestellte Eindringlinge zu melden. Die Bandwacht versucht die Bandeindringlinge zu kontaktieren und Aufklärung zu leisten. Im Extremfall werden behördliche Schritte eingeleitet, die für den Eindringling zu Verwaltungsstrafen und zur Beschlagnahme der Gerätschaften führen kann.

Ein Bandeindringling hat meist keine allgemeine Genehmigung des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung. Da die Bänder in Italien jedoch exklusiv, primär oder sekundär zugewiesen sind, ist es möglich, dass einige primär oder sekundär zugewiesene Frequenzen mit anderen Diensten geteilt werden müssen.

Was sind Bandeindringlinge?

Bandeindringlinge sind beispielweise Rundfunksender oder deren Oberwellen (Harmonische), digitale Betriebsarten – wie Morsetelegrafie, Funkfernschreiben oder Multiplexaussendungen von Militär, Botschaften oder internationalen Organisationen – Sprechfunkverkehr des eben erwähnten Nutzerkreises und private Funkpiraten in den Betriebsarten SSB (Einseitenbandtechnik), AM (Amplitudenmodulation) und FM (Frequenzmodulation), verschiedenste digitale Betriebsarten, Überhorizontradare, Meereswellenradare, Treibnetzbojen oder illegaler Taxifunk, Datenübertragungen mit hoher Leistung (> 10 mW) im ISM Band, Datenübertragungen mit höherem duty cycle usw..

Funkamateure, die den Bandplan nicht einhalten, sind keine Eindringlinge und werden von der Bandwacht nicht beachtet.

Auch Störungen von Gerätschaften wie z.B. LED-Leuchtmittel sind nicht Teil des Aufgabenbereiches der Bandwacht. Dafür ist direkt das lokale Gebietsinspektorat zuständig.

Wie melde ich Bandeindringlinge?

  • Kurzwellenband (≤ 30 MHz): 
  • VHF, UHF, SHF Bänder (> 30 MHz):
    • Meldeformular des D.R.C. (siehe unten) oder
    • e-mail mit allen nötigen Daten an drc@drc.bz oder
    • Discord-Kanal “Bandwacht” für Mitglieder des D.R.C.

Wie wird vorgegangen?

Bevor nun die zuständigen Kontrollorgane avvisiert werden, wird der Dolomites Radio Club, zur Verteidigung der den Funkamateuren zugewiesenen Frequenzbänder, nach Möglichkeit die Störaussendung lokalisieren, dessen Betreiber über die aktuelle Gesetzeslage informieren und ihn einladen, die Störaussendung abzuschalten. Im Normalfall lenkt der Betreiber immer ein. Sollte es trotzdem nicht dazu kommen, wird das selbe Hinweisschreiben dem lokal zuständigen Gebietsinspektorat und der Postpolizei in Bozen zugesandt.

Gesetzesgrundlagen

Der “Kodex der elektronischen Kommunikation” (Codice delle comunicazioni elettroniche) ist im Legislativdekret 259/2003 (EU-Richtlinie 2009/140/EG) enthalten. Siehe dazu die Internetseite des Ministeriums. Den aktuell gültigen Gesetzestext findet man auch auch www.normattiva.it

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Artikel bezüglich Verletzung der Funkamateurbänder findet man in folgendem Dokument:

Sorveglianza banda radioamatori – violazioni

Beispiel Bandeindringling im UHF-Band 433 MHz

Die uns vom Ministerium zugewiesenen Frequenzen im UHF-Band sind exklusiv, primär oder sekundär zugewiesen:

  • 430,000 MHz bis 434,000 MHz – sekundär (Band wird mit anderen legalen Lizenznehmern geteilt, diese haben Vorrang)
  • 435,000 MHz bis 436,000 MHz – exklusiv (nur für lizensierte Funkamateure nutzbar)
  • 436,000 MHz bis 438,000 MHz – sekundär (Band wird mit anderen legalen Lizenznehmern geteilt, diese haben Vorrang)

Die vom PNRF (piano nazionale regolatore delle frequenze) vorgesehenen Lizenznehmer, die einen Teil des uns sekundär zugewiesenen UHF Bandes teilen, sind:

  • ISM/LPD Band von 433,075 MHz bis 434,775 MHz, maximale Sendeleistung 10 mW ERP (nicht meldepflichtig);
  • Band für Datenübertragungen von 436,000 MHz bis 436,100 MHz, maximale Sendeleistung 500 mW ERP, zeitliche Kanalbelegung (duty cycle) max. 10 % und Frequenzhub max. 2,5 kHz (meldepflichtig);
  • andere private Dienste mit allgemeiner Genehmigung der Postbehörde (meldepflichtig), denen Frequenz, Sendeleistung, Modulationsart, Modulationshub und Zeit der Kanalbelegung explizit vorgegeben werden.

Sendet nun jemand auf 433,500 MHz, jedoch statt mit 0,01 W ERP mit 1,0 W ERP (0,5 W Tx mit Antenne 3 dbd Gewinn), so muß dafür um eine allgemeine Genehmigung beim Gebietsinspektorat des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung angesucht werden. Ist keine allgemeine Genehmigung vorhanden, ist die Aussendung nicht legal. Bei Anzeige bei der Postbehörde wird von dieser das illegale Sendegerät sofern vorgesehen beschlagnahmt, eine Verwaltungsstrafe ausgestellt zusätzlich der entgangenen Konzessionsgebühren ab der vermutlichen Aktivierung. Im ISM-Band wird von der Postbehörde normalerweise auch keine Genehmigung für diese Sendeleistung erteilt werden.

Meldeformular

    FELDER MIT * MÜSSEN AUSGEFÜLLT WERDEN

    ANGABEN ZUR STÖRUNG