Nicht vergessen: Amateurfunkgebühr für 2013

Wir erinnern, dass alle Inhaber der Amateurfunkgenehmigung, innerhalb 31. Jänner 2013, die Gebühr von 5 € einzahlen müssen.  Diese kann mittels Posterlagschein beim Postamt eingezahlt werden.

Ansässige der Provinz Bozen bezahlen diesen Betrag an: Tesoreria Provinciale dello Stato – Sezione di Bolzano, Kontokorrentnummer: 402396

Bezahlungsgrund: Canone Servizio Radioelettrico per radioamatore per il 2013  (eigene Genehmigungsnummer und eigenes Rufzeichen angegeben).

73 de Kurt IN3DOV

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Nachtrag am 08/01/2013:

In3EGB Gert teilt mit:

Hallo,

vielleicht wäre auch das PDF im Anhang, welches ich im Internet gefunden habe, interessant für die DRC-Seite. Es handelt sich um ein PDF-Formular, welches ausgefüllt und ausgedruckt werden kann:  bollettino_postale

73 de IN3EGB

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