Kommunikationsinfrastrukturen: Richtlinien festgelegt.

Der Gemeinderat von BRUNECK  hat in seiner Maisitzung die Richtlinien für die Errichtung von Kommunikationsinfrastrukturen in der Stadtgemeinde Bruneck festgelegt.

Die Richtlinien sowie der entsprechende Plan wurden auf Initiative von Umweltstadträtin Waltraud Deeg ausgearbeitet und zunächst der Umweltkommission vorgelegt. Diese hat dazu ein positives Gutachten abgegeben. Einstimmig war auch die Abstimmung im Gemeinderat.

Die Richtlinien sind ein wichtiges Instrument zur Eindämmung des Wildwuchses bei der Errichtung von Antennenanlagen. Sie definieren sogenannte sensible und bevorzugte Zonen im Brunecker Gemeindegebiet. Kurz zu den beiden Begriffen:

Sensible Zonen: Grundsätzlich ist der Bau von Antennenanlagen in sensiblen Zonen zu vermeiden. Als sensible Zonen gelten Flächen im Bereich von Kindergärten, Grund-, Mittel- und Oberschulen, Altersheimen und Krankenhäusern und in deren Umkreis von 200 Metern.
Bevorzugte Zonen: Anlagen werden vorrangig auf Grundstücken und Liegenschaften im Eigentum der Stadtgemeinde Bruneck errichtet. Als bevorzugte Zonen gelten Gewerbe- und Industriezonen sowie gering bewohnte oder unbewohnte Gebiete im Gemeindegebiet.

Möchten Sie mehr darüber erfahren?
Hier die Richtlinien und der Plan für die Errichtung von Kommunikationsinfrastrukturen