Ministerium – Rundschreiben Bandbelegung Umsetzerstationen

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Ab dem 1. Juni 2022 treten die neuen Verfahren für die territorialen Inspektorate in Kraft, die für die Vorprüfung von Anträgen auf Erteilung oder Erneuerung von allgemeinen Genehmigungen für Umsetzerstationen sowie für die Prüfung von Änderungen der technischen Merkmale der Umsetzerstationen, die bei den Inspektoraten eingehen, gelten.

Die Rufzeichen der Umsetzerstationen werden von den territorial zuständigen Inspektoraten auf der Grundlage des Standorts der Station zugewiesen, vorbehaltlich einer positiven Überprüfung der Konformität der Merkmale der Anlage, die in dem entsprechenden technischen Datenblatt aufgeführt sind, das der Erklärung zur Erteilung oder Erneuerung der allgemeinen Genehmigung beigefügt ist.

Das Verfahren legt einheitliche Kriterien für die technische Bewertung der Datenblätter für die Umsetzerstationen durch die territorialen Inspektorate fest und liefert Hinweise zur Verfahrensvereinfachung für die Verwaltungstätigkeiten zur Vergabe der Rufzeichen.

Das originale Rundschreiben kann auf der Internetseite des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung (MISE) heruntergeladen werden:

https://ispettorati.mise.gov.it/index.php/servizi/radioamatori

Im Besonderen wird nun im UHF Band die Bandbelegung durch die Umsetzerstationen nach den IARU Regeln definiert. Eine Ablage von 5 MHz ist nicht mehr gestattet. Trotzdem wurden in Vergangenheit vom Minsterium allgemeine Genehmigungen  für die Umsetzerstationen mit Ablage + 5,0 MHz ausgestellt. Vermutlich werden in naher Zukunft auch einige DRC-Umsetzerstationen im UHF Band auf die Ablage + 1,6 MHz umgerüstet werden müssen, was leider mit einem erheblichen Kostenaufwand und Platzaufwand verbunden sein könnte.

Duplexer Ablage 1,6 MHz (Link Südtirol Plose IR3UAP) 30 x 48 x 22 cm – foto: www.duplexers.eu

statt

Duplexer Ablage 5,0 MHz (Link Südtirol Vigiljoch IR3BC) 16 x 18 x 3 cm – foto: www.duplexers.eu
UHF-Bandplan im Rundschreiben des Ministeriums

Auf nationaler Ebene ist aus diesem Grund bereits großer Protest gegen diese Regelung entstanden, wird doch der IARU – Bandplan für die Region 1, auf dem im Rundschreiben Bezug gemacht wird, dort nur zum Teil bzw. mit willkürlichen Zusätzen / Abstrichen widergegeben. Warten wir’s ab, ob das Ministerium doch zurückrudert und mit Hilfe der Funkamateurvereine, die leider in keinster Weise bei der Ausarbeitung dieses Rundschreibens involviert wurden, eine andere Lösung gefunden werden kann.

Eine Lösung wäre die Erweiterung des Funkamateurbandes im oberen UHF Bereich von 438 MHz bis 440 MHz, um in diesem Bereich die Aussendung der Umsetzer wie in OE und DL anzusiedeln, mit einer Ablage von – 7,6 MHz. Dies ganz im Sinne der europäischen Vereinheitlichung.

73! Thomas, IW3AMQ