Ministerium – Kontrolle der Funkstationen

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MINISTERIUM FÜR UNTERNEHMEN UND MADE IN ITALY
Abteilung für Kommunikation
Generaldirektion für elektronische Kommunikationsdienste, Rundfunk und Post

Rundschreiben Prot. Nr. 0104/2026/MIMIT

Betreff: Anpassung des Gesetzes über die elektronische Kommunikation (Legislativdekret 259/2003) – Einführung der Verpflichtung zur dreijährlichen technischen Überprüfung (Revisione Tecnica Triennale – RTT) für Amateurfunkstationen.

Allen Inhabern einer allgemeinen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Amateurfunkstation wird mitgeteilt, dass das MIMIT infolge der jüngsten Neuordnung des Funkfrequenzspektrums und in Umsetzung der neuen EU-Richtlinien zur elektromagnetischen Sicherheit eine Ergänzung des geltenden Kodex über die elektronische Kommunikation (Codice delle comunicazioni elettroniche) verfügt hat.

Ab dem 1. Mai 2027 gilt die Verpflichtung zur dreijährlichen technischen Überprüfung (RTT) für alle Funkgeräte im Besitz der Inhaber einer “Allgemeinen Genehmigung zum Betreiben einer Amateurfunkstation”.

Kontroll- und Überprüfungsmodalitäten

Die Inspektionen, die von beauftragten technischen Mitarbeitern am Standort der gemeldeten Station durchgeführt werden, konzentrieren sich auf folgende Kernpunkte:

Hardwareprüfung
Überprüfung der Gerätetypen und Feststellung etwaiger unbefugter Änderungen an den Leistungsschaltungen oder Bandbreitenerweiterungen.

Spektralkonformität
Analyse der während der Übertragung belegten Bandbreite und Überprüfung der spektralen Reinheit (Unterdrückung von Oberwellen).

Überprüfung der Strahlungssysteme
Inspektion der verwendeten Antennentypen und Überprüfung ihrer mechanischen Stabilität und elektrischen Sicherheit, unter besonderer Berücksichtigung des Blitzschutzes.

Übereinstimmung der Unterlagen
Jedes Element der Station muss streng mit der vom Antragsteller eingereichten allgemeinen Genehmigungserklärung übereinstimmen.

Sanktionen und Aussetzungen
Das Nichtbestehen der Überprüfung oder die Feststellung von Abweichungen von den angegebenen Parametern führt zur sofortigen Aussetzung des Rufzeichens und zur Verpflichtung, innerhalb von 30 Tagen die Vorschriften zu erfüllen, andernfalls droht der endgültige Entzug der Allgemeinen Genehmigung.

Mitglieder und Betreiber werden gebeten, die technischen Unterlagen ihrer Geräte (Originalhandbücher und Antennenschemata) bereitzuhalten, um die Arbeit der Techniker zu erleichtern.

Details zu den Überprüfungen und Sanktionen können in diesem technischen Dokument eingesehen werden.

Rom, 1. April 2026

Der verantwortliche Generaldirektor für das Funkfrequenzspektrum
(Handschriftliche Unterschrift gemäß Art. 3 des Gesetzesdekrets Nr. 39/1993 entfallen)