Funkamateursteuer ab heuer mit 10-jähriger Fälligkeit
Im Amtsblatt der Republik Nr. 155 vom 5. Juli 2023 wurde mit Dekret des Ministers vom 19.4.2023 der neue Anhang 25 zum “Kodex für die elektronische Kommunikation” veröffentlicht.
![](https://drc.bz/md-media/2023/09/money-laundering-1963184-640.jpg)
Die neuen Beiträge, die von den italienischen Funkamateuren zu entrichten sind, wurden wie folgt festgelegt:
- Funkamateure: der Jahresbeitrag von 5 € wird zu einem einzigen 10-Jahresbeitrag zu 50 € (gilt für die 10-Jahresgültigkeit der Autorisierung) zusammengefasst. Er ist bis zur nächsten Erneuerung gültig, mit Einsparungen bei den Post- und Bankgebühren.
- Automatische Systeme (Umsetzer): Jahresbeitrag von 20 €
Die neue Beitragsmodalität gilt nur für neue Autorisierungen und Verlängerungen, die ab heuer beantragt werden, wobei die Zahlungen auch über die PagoPA-Plattform ausgeführt werden können.
Das bedeutet, dass bis zur 10-Jahresfälligkeit der “Autorisierung für das Errichten und Betreiben einer Funkamateurstation” (ex “Funklizenz”) wie bisher alle Jahre im Januar der Jahresbeitrag von 5,00 € zu entrichten ist. Erst bei der 10-jährigen Fälligkeit der “Autorisierung für das Errichten und Betreiben einer Funkamateurstation” (ex “Funklizenz”) muss mindestens 60 Tage vorher um die Erneuerung angesucht und die Zahlung von 50,00 € für die weiteren 10 Jahre getätigt werden.
Infos dazu auch in der Rubrik “Funkamateur” => “Funkamateurschein Rufzeichen Autorisierung“
73! Thomas, IW3AMQ