Funkamateursteuer ab heuer mit 10-jähriger Fälligkeit

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Im Amtsblatt der Republik Nr. 155 vom 5. Juli 2023 wurde mit Dekret des Ministers vom 19.4.2023 der neue Anhang 25 zum “Kodex für die elektronische Kommunikation” veröffentlicht.

Die neuen Beiträge, die von den italienischen Funkamateuren zu entrichten sind, wurden wie folgt festgelegt:

  • Funkamateure: der Jahresbeitrag von 5 € wird zu einem einzigen 10-Jahresbeitrag zu 50 € (gilt für die 10-Jahresgültigkeit der Autorisierung) zusammengefasst. Er ist bis zur nächsten Erneuerung gültig, mit Einsparungen bei den Post- und Bankgebühren.
  • Automatische Systeme (Umsetzer): Jahresbeitrag von 20 €

Die neue Beitragsmodalität gilt nur für neue Autorisierungen und Verlängerungen, die ab heuer beantragt werden, wobei die Zahlungen auch über die PagoPA-Plattform ausgeführt werden können.

Das bedeutet, dass bis zur 10-Jahresfälligkeit der “Autorisierung für das Errichten und Betreiben einer Funkamateurstation” (ex “Funklizenz”) wie bisher alle Jahre im Januar der Jahresbeitrag von 5,00 € zu entrichten ist. Erst bei der 10-jährigen Fälligkeit der “Autorisierung für das Errichten und Betreiben einer Funkamateurstation” (ex “Funklizenz”) muss mindestens 60 Tage vorher um die Erneuerung angesucht und die Zahlung von 50,00 € für die weiteren 10 Jahre getätigt werden.

Infos dazu auch in der Rubrik “Funkamateur” => “Funkamateurschein Rufzeichen Autorisierung

73! Thomas, IW3AMQ