70 MHz – 4 m Band bis 31.12.2023 freigegeben

Das “Ministerium für Unternehmen und des Made in Italy” hat mit Schreiben vom 2.8.2023 das 70 MHz-Band den lizensierten Funkamateuren für Versuchszwecke bis zum 31.12.2023 freigegeben.

Die Versuche müssen folgende Parameter und technische Betriebsbedingungen einhalten:

1. Genehmigter Zeitraum: vom 6. August bis zum 31. Dezember 2023
2. Zugelassene Standorte: nationales Gebiet unter Ausschluss der Sperrgebiete
3. Sperrgebiete: 30 km breiter Streifen an den Grenzen zu Frankreich, der Schweiz, Österreich Slowenien und Kroatien
4. Genehmigte Frequenzen: 70,100 – 70,200 – 70,300 – 70,400 MHz
5. Genehmigte Bandbreite: 25 kHz
6. Zulässige Betriebsarten: alle bis zum Maximum der zulässigen Bandbreite
7. Funkanlagen: ortsfeste, mobile und tragbare, selbstgebaute und kommerzielle
8. Zugelassene Antennen: Rundstrahl- und Richtfunkantennen
9. Maximal zulässige Leistung: 10 W

Der Funkamateur ist verpflichtet, dem “Ministerium für Unternehmen und des Made in Italy” über den Beginn der betreffenden Versuche, die technischen Betriebsparameter und die erzielten Ergebnisse zu berichten.