Amateurfunkschein – Rufzeichen – Allgemeine Genehmigung

ERLANGUNG des Amateurfunkscheines (patente di operatore radioamatoriale – “Amateurfunkzeugnis” in DL), des Rufzeichens und der allgemeinen Genehmigung für das Errichten und Betreiben einer Amateurfunkstation (autorizzazione generale per l’impianto e l’esercizio di stazione di radioamatore)

    • Ansuchen um Zulassung zur Amateurfunkprüfung:
      • Zahlung von 25,00 € online über die Seite https://pagamentidgst.mimit.gov.it/ Hier findet ihr eine Kurzanleitung Zahlung Funkschein
      • Stempelmarke zu 16,00 € (Seriennummer muss online bei Ansuchen eingegeben werden)
      • Ansuchen online innerhalb 30. September über die Internetseite des Ministeriums der Unternehmen und des Made in Italy: https://appradioamatori.invitalia.it/ => Richiesta e consultazione patente => Accedi al servizio (Zugang nur mit digitaler Identität SPID, digitaler Identitätskarte CIE oder CNS)

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Deutschsprachige Bürger mit einem Wohnsitz (residenza) in einer anderen italienischen Region als Trentino-Südtirol können die Prüfung in Bozen ablegen, indem sie im Feld “Anagrafica Esaminando” unter “Indirizzo” die Adresse mit der Bemerkung “domicilio” (Domizil Art. 43 des ZGB) angeben z.B. Indirizzo: via Roma (domicilio)

Die Antragsteller werden dann per E-Mail zur Prüfung eingeladen, die dann Ende November / Anfang Dezember stattfindet.

Weitere Informationen erhält man unter:
Ministerium der Unternehmen und des Made in Italy, Gebietsinspektorat Trentino Südtirol (Casa del Made in Italy), Funkgenehmigung und Konzessionen, Pfarrplatz 13, 39100 Bozen, it.trentinoaltoadige@mise.gov.it, weitere Kontakte unter Gebietsinspektorat Bozen
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  • Amateurfunkschein: Nach bestandener Prüfung erhält man den Amateurfunkschein (patente di operatore radioamatoriale – “Amateurfunkzeugnis” in DL). Der Amateurfunkscheinhat lebenslange Gültigkeit, muss nicht erneuert werden und unterliegt auch keinen weiteren Zahlungspflichten. Bei Ändern von demografischen Daten muss dies der Behörde mitgeteilt werden.
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  • Ansuchen des italienischen Amateurfunkscheins für Inhaber ausländischer Amateurfunkzeugnisse, ausgestellt nach der CEPT Empfehlung T/R 61-02 HAREC: siehe Info Ministerium
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  • Ansuchen Zuweisung Rufzeichen: nur online über die Internetseite des Ministeriums der Unternehmen und des Made in Italy: https://appradioamatori.invitalia.it/ => Richiesta e consultazione nominativi => Accedi al servizio (Zugang nur mit digitaler Identität SPID, digitaler Identitätskarte CIE oder CNS). Sollte der Antragsteller keine digitale Identität haben, kann er sich direkt an das Gebietsinspektorat wenden.
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  • Erklärung für die Allgemeine Genehmigung für das Errichten und Betreiben einer Amateurfunkstation:

ERNEUERUNG der allgemeinen Genehmigung für das Errichten und Betreiben einer Amateurfunkstation (autorizzazione generale per l’impianto e l’esercizio di stazione di radioamatore) und HAREC (Harmonized Amateur Radio Examination Certificate)

Verspätete Zahlungen ab Februar bis Dezember müssen um 0,5 % pro verspätetem Monat erhöht werden.
.Erfolgt keine Zahlung / Erneuerung innerhalb Dezember des folgenden Fälligkeitsjahres, verfällt das Rufzeichen und es muss um ein Neues angefragt werden..

Internetseite des Gebietsinspektorates des Ministeriums (Haus des Made in Italy) in Bozen:
https://ispettorati.mise.gov.it/index.php/ispettorato-trentino-alto-adige