ERLANGUNG des Funkamateurscheines (patente di operatore radioamatoriale – “Amateurfunkzeugnis” in DL), des Rufzeichens und der allgemeinen Genehmigung für das Errichten und Betreiben einer Funkamateurstation (autorizzazione generale per l’impianto e l’esercizio di stazione di radioamatore)
- Ansuchen um Zulassung zur Funkamateurprüfung:
- Zahlung von 25,00 € online über die Seite https://pagamentidgst.mimit.gov.it/ Hier findet ihr eine Kurzanleitung Zahlung Funkschein
- Stempelmarke zu 16,00 € (Seriennummer muss online bei Ansuchen eingegeben werden)
- Ansuchen online innerhalb 31. März oder 30. September über die Internetseite des Ministeriums der Unternehmen und des Made in Italy: https://appradioamatori.invitalia.it/ => Richiesta e consultazione patente => Accedi al servizio (Zugang nur mit digitaler Identität SPID, digitaler Identitätskarte CIE oder CNS)
Die Antragsteller werden dann per E-Mail zur Prüfung eingeladen, die dann Anfang Juni oder Anfang Dezember stattfindet.
Weitere Informationen erhält man unter:
Ministerium der Unternehmen und des Made in Italy, Gebietsinspektorat Trentino Südtirol (Casa del Made in Italy), Funkgenehmigung und Konzessionen, Pfarrplatz 13, 39100 Bozen, it.trentinoaltoadige@mise.gov.it, weitere Kontakte unter Gebietsinspektorat Bozen
. - Funkamateurschein: Nach bestandener Prüfung erhält man den Funkamateurschein (patente di operatore radioamatoriale – “Amateurfunkzeugnis” in DL). Der Funkamateurschein hat lebenslange Gültigkeit, muss nicht erneuert werden und unterliegt auch keinen weiteren Zahlungspflichten. Bei Ändern von demografischen Daten muss dies der Behörde mitgeteilt werden.
. - Ansuchen des italienischen Funkamateurscheines für Inhaber ausländischer Funkamateurzeugnisse, ausgestellt nach der CEPT Empfehlung T/R 61-02 HAREC: siehe Info Ministerium
. - Ansuchen Zuweisung Rufzeichen: nur online über die Internetseite des Ministeriums der Unternehmen und des Made in Italy: https://appradioamatori.invitalia.it/ => Richiesta e consultazione nominativi => Accedi al servizio (Zugang nur mit digitaler Identität SPID, digitaler Identitätskarte CIE oder CNS). Sollte der Antragsteller keine digitale Identität haben, kann er sich direkt an das Gebietsinspektorat wenden.
. - Erklärung für die Allgemeine Genehmigung für das Errichten und Betreiben einer Funkamateurstation:
- Zahlung von 50,00 € online über die Seite https://pagamentidgst.mimit.gov.it/ für die nächsten 10 Jahre (5,00 €/Jahr). Hier findet ihr eine Kurzanleitung Zahlung Allgemeine Genehmigung
- Erklärung online über die Internetseite des Ministeriums der Unternehmen und des Made in Italy: https://appradioamatori.invitalia.it/ => Richiesta e consultazione autorizzazione generale => Accedi al servizio (Zugang nur mit digitaler Identität SPID, digitaler Identitätskarte CIE oder CNS)
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ERNEUERUNG der allgemeinen Genehmigung für das Errichten und Betreiben einer Funkamateurstation (autorizzazione generale per l’impianto e l’esercizio di stazione di radioamatore) und HAREC (Harmonized Amateur Radio Examination Certificate)
- Allgemeine Genehmigung mit Fälligkeit bis Dezember 2033:
- Zahlung innerhalb 31. Jänner eines jeden Jahres bis zur 10-Jahresfälligkeit 5,00 €/Jahr online über die Seite https://pagamentidgst.mimit.gov.it/. Hier findet ihr eine Kurzanleitung Zahlung Allgemeine Genehmigung
- Erneuerung bei 10-jähriger Fälligkeit der Allgemeinen Genehmigung im Oktober des Fälligkeitsjahres:
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- Zahlung von 50,00 € online über die Seite https://pagamentidgst.mimit.gov.it/ . Hier findet ihr eine Kurzanleitung Zahlung Allgemeine Genehmigung
- Erneuerung online über die Internetseite des Ministeriums der Unternehmen und des Made in Italy: https://appradioamatori.invitalia.it/ => Richiesta e consultazione autorizzazione generale => Accedi al servizio (Zugang nur mit digitaler Identität SPID, digitaler Identitätskarte CIE oder CNS). Hier findet ihr eine Kurzanleitung zur Erneuerung bei 10-Jahresfälligkeit
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Verspätete Zahlungen ab Februar bis Dezember müssen um 0,5 % pro verspätetem Monat erhöht werden.
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Erfolgt keine Zahlung / Erneuerung innerhalb Dezember des folgenden Fälligkeitsjahres, verfällt das Rufzeichen und es muss um ein Neues angefragt werden..
Internetseite des Gebietsinspektorates des Ministeriums (Haus des Made in Italy) in Bozen:
https://ispettorati.mise.gov.it/index.php/ispettorato-trentino-alto-adige