Bandwacht – Den Bandeindringlingen auf der Spur …

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In den letzten Wochen hatten wir von der Bandwacht viel zu tun. Es kamen einige Meldungen von Bandeindringlingen, meist im UHF Bereich von 433 MHz bis 434 Mhz. Einige haben das auch im DRC-Kanal der Bandwacht auf Discord mitverfolgt. Es ist nicht immer einfach, den Eindringling sofort zu finden. Aber viele der DRC-Mitglieder haben mitgeholfen und hier hat sich effektiv das Sprichwort bewahrheitet: Gemeinsam sind wir stark!

Ich möchte mich deshalb im Namen des ganzen DRC-Vorstandes und im Namen aller Funkamateure bei allen Beteiligten bedanken, die die uns zugewiesenen Bänder verteidigen helfen.

Eine Störung, die in ganz Süd-, Nord- und Osttirol kurzzeitig negative Auswirkungen hatte, war jene auf 433,000 MHz in Bruneck. Es ist die Eingangsfrequenz des Link Südtirol Umsetzers am Kronplatz. Der Störsender mit vermutlich 0,5 W Leistung und Antenne von ca. 3 dbd Gewinn (1,0 W ERP) machte jede Kommunikation über den IR3DV Link Südtirol unmöglich. Der Betreiber wurde ausfindig gemacht, e-mail und Telefonanruf folgten und brachten zum Abschalten / Verstellen der Frequenz des Senders außerhalb unseres Bereiches.

Eine weitere Störung konnte auf 433,700 MHz in der Nähe von Percha lokalisiert werden. Auch hier konnte über den zuständigen Funkgerätewart des Betriebes die QRG außerhalb unseres Bereiches gesetzt werden.

Eine weitere Störung konnte in Bozen ausgemacht werden, auf 433,500 MHz. Die Baustelle wurde mittels unserer Webcam am Gantkofel lokalisiert … 🙂 Die Störung konnte bis Meran und in der gesamten Stadt Bozen gehört werden. Der Sender war an einem historischen exponierten Standort plaziert, dort wo vor vielen, vielen Jahren das “Los von Trient” kundgetan wurde …

Hier nochmal zur Erinnerung die uns vom Ministerium zugewiesenen Frequenzen im UHF-Band. Die Frequenzzuweisung erfolgt exklusiv, primär oder sekundär:

  • 430,000 MHz bis 434,000 MHz – sekundär (Band wird mit anderen legalen Lizenznehmern geteilt, diese haben Vorrang)
  • 435,000 MHz bis 436,000 MHz – exklusiv (nur für lizensierte Funkamateure nutzbar)
  • 436,000 MHz bis 438,000 MHz – sekundär (Band wird mit anderen legalen Lizenznehmern geteilt, diese haben Vorrang)

Die vom PNRF (piano nazionale regolatore delle frequenze) vorgesehenen Lizenznehmer, die einen Teil des uns sekundär zugewiesenen UHF Bandes teilen, sind:

  • ISM/LPD Band von 433,075 MHz bis 434,775 MHz, maximale Sendeleistung 10 mW ERP (nicht meldepflichtig);
  • Band für Datenübertragungen von 436,000 MHz bis 436,100 MHz, maximale Sendeleistung 500 mW ERP, zeitliche Kanalbelegung (duty cycle) max. 10 % und Frequenzhub max. 2,5 kHz (meldepflichtig);
  • andere private Dienste mit allgemeiner Genehmigung der Postbehörde (meldepflichtig), denen Frequenz, Sendeleistung, Modulationsart, Modulationshub und Zeit der Kanalbelegung explizit vorgegeben werden.

Sendet nun jemand auf 433,500 MHz, jedoch statt mit 0,01 W ERP mit 1,0 W ERP (0,5 W Tx mit Antenne 3 dbd Gewinn), so muß dafür um eine allgemeine Genehmigung beim Gebietsinspektorat des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung angesucht werden. Ist keine allgemeine Genehmigung vorhanden, ist die Aussendung nicht legal. Bei Anzeige bei der Postbehörde wird eine Verwaltungsstrafe ausgestellt zusätzlich der entgangenen Konzessionsgebühren ab der vermutlichen Aktivierung. In diesem Bereich wird dann jedoch von der Postbehörde keine Genehmigung mit dieser Leistung erteilt werden.

73! Thomas, IW3AMQ