Nicht vergessen: Amateurfunkgebühr für 2013
Wir erinnern, dass alle Inhaber der Amateurfunkgenehmigung, innerhalb 31. Jänner 2013, die Gebühr von 5 € einzahlen müssen. Diese kann mittels Posterlagschein beim Postamt eingezahlt werden.
Ansässige der Provinz Bozen bezahlen diesen Betrag an: Tesoreria Provinciale dello Stato – Sezione di Bolzano, Kontokorrentnummer: 402396
Bezahlungsgrund: Canone Servizio Radioelettrico per radioamatore per il 2013 (eigene Genehmigungsnummer und eigenes Rufzeichen angegeben).
73 de Kurt IN3DOV
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Nachtrag am 08/01/2013:
In3EGB Gert teilt mit:
Hallo,
vielleicht wäre auch das PDF im Anhang, welches ich im Internet gefunden habe, interessant für die DRC-Seite. Es handelt sich um ein PDF-Formular, welches ausgefüllt und ausgedruckt werden kann: bollettino_postale
73 de IN3EGB
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