RADIO DARC – Deutsches Amateurfunkgesetz wird 75 Jahre
Die Funkamateure in Deutschland begehen diese Woche ein bedeutendes Jubiläum.
Das Amateurfunkgesetz wird 75 Jahre alt. Es trat am 15. März 1949 in Kraft, verkündet wurde es im Gesetzblatt des sogenannten “Vereinigten Wirtschaftsgebiets” am 22. März 1949.
Damit ist das Amateurfunk-Gesetz älter als das Grundgesetz und sogar älter als die Bundesrepublik selbst.
Ein weiteres Jubiläum betrifft den UKW-Rundfunk. Ende Februar 1949 ging in Ismaning bei München der erste deutsche UKW-Sender in Betrieb.
- 6.070 kHz AM im 49-m-Rundfunkband (für DL – SO, 11:00 Uhr)
- 9.670 kHz AM im 31-m-Rundfunkband (für Europa – SO, 11:00 Uhr)
- 3.955 kHz AM im 75-m-Rundfunkband (täglich 21:00 Uhr)
- Radio Sonnenschein (Walter IW3BFW) in DAB und UKW (für Südtirol – SO, 14:00 Uhr)
- Web-Radio Sonnenschein
Gruß und vy 73,
Rainer Englert (DF2NU)