Zuweisung von 5 Promille der Einkommensteuer an den DRC
Auch heuer sieht das italienische Finanzgesetz die Möglichkeit der sogenannten “5 Promille” vor. Dabei werden 5 Promille der eigenen Einkommenssteuer einem eingetragenen, gemeinnützigen Verein zugewiesen.
Für die Zuweisung des Betrages an den DRC, muss bei der Steuererklärung (Mod. Unico, 730 oder CU) die Steuernummer 81011710217 des DOLOMITES RADIO CLUB angegeben und im dafür vorgesehenen Feld unterschrieben werden.
Jeder – nicht nur Mitglieder des DRC – können die 5 Promille an den DRC abgeben. Für unsere Mitglieder aus DL, OE, usw. ist diese Möglichkeit der Vereinsfinanzierung leider nicht gegeben.
Die Zuweisung der 5 Promille hilft dem Dolomites Radio Club verschiedene Projekte zu finanzieren.
Wir danken für die Unterstützung.
Der Vorstand des DRC.