Zuweisung von 5 Promille der Steuererklärung an den DRC
Das italienische Finanzgesetz sieht auch heuer wieder die Möglichkeit vor, 5 Promille der eigenen Einkommenssteuer einem dafür eingetragenen, nicht Gewinn orientierten Verein zukommen zu lassen. Diese Zweckbestimmung von 5 Promille ist keine zusätzliche Steuer: Damit gibt man nicht zusätzlich Geld aus, sondern entscheidet, wem ein Teil der einbehaltenen IRPEF-Steuer zukommen soll.
Für die Zuweisung der 5 Promille muss bei der Steuererklärung (Unico, 730 oder CUD) die Steuernummer des DOLOMITES RADIO CLUBS, 81011710217 angeben und im dafür vorgesehen Feld unterschrieben werden.
Auch jene, die keine Steuererklärung einreichen müssen, können die Seite des Modells CUD ausfüllen und in einem Umschlag bei einem Bank- oder Postschalter abgegeben. Auf der Aufschrift des Kuverts ist die eigene Steuernummer, der Vor- und Zuname, „Zweckbestimmung der Fünfpromille IRPEF“, die Steuernummer des DOLOMITES RADIO CLUBS 81011710217 sowie das Steuerjahr anzugeben.
Ich bedanke mich im Namen des Vereins für den Beitrag.
73 de Kurt IN3DOV