Staatliche Amateurfunkgebühr für 2015.
Wir erinnern die staatliche Amateurfunkgebühr von 5€ für die Amateurfunkgenehmigung innerhalb 31.Jänner 2015 einzuzahlen. Diese kann mittels Posterlagschein beim Postamt oder mit einer Banküberweisung, auch online, eingezahlt werden.
Postüberweisung beim Postamt:
Ansässige der Provinz Bozen bezahlen diesen Betrag an: Tesoreria Provinciale dello Stato – Sezione di Bolzano, Kontokorrentnummer: 402396
Bezahlungsgrund: Canone Servizio Radioelettrico Radioamatore 2015 (eigenes Rufzeichen und eigene Genehmigungsnummer angegeben).
Banküberweisung (auch online):
IBAN: IT21A0760111600000000402396
BIC: BPPIITRRXXX
Nome istituto: POSTE ITALIANE SPA
Bezahlungsgrund: Canone Servizio Radioelettrico Radioamatore 2015 (eigenes Rufzeichen und eigene Genehmigungsnummer angegeben, wenn der Platz vorhanden ist)
Bitte vergesst auch nicht den Mitgliedsbeitrag von 25€ für 2015 an den DRC rechtzeitig an dieses Konto zu überweisen.
73 de Kurt IN3DOV